Technische Analyse von Grauguss
1. Begriffe und Definitionen
Die in GB/T 5611 festgelegten Begriffe und die folgenden Begriffe und Definitionen gelten für diesen Standard GBT 9439-2010.
Die jeweilige Wandstärke
Die relevante Wanddicke des Gussstücks bezieht sich auf die Abschnittsdicke des Gussstücks, die zur Definition der mechanischen Eigenschaften des Gusswerkstoffs verwendet wird, und wird zwischen Lieferant und Käufer vereinbart.
2. Bestellanforderungen
Die folgenden Bestellinformationen sollten vom Gusseinkäufer bereitgestellt werden:
- a) Gusswerkstoffsorten;
- b) Besondere Anforderungen sind zwischen Lieferant und Käufer zu vereinbaren.
3. Herstellungsverfahren für Gusseisen
Nimmt grünen Sandguss oder Schalensandguss an, um eisengraue Gussteile herzustellen.
Das Herstellungsverfahren für Graugussteile wird vom Yide-Gusslieferanten (JM-Gussfabrik) bestimmt. Wenn der Gusskunde spezielle Anforderungen hat (andere Gussverfahren oder Wärmebehandlung usw.), müssen sich Yide-Guss- und Gusseisenkunden darauf einigen.
4. Chemische Zusammensetzung von Gusseisenteilen
Soweit die technischen Anforderungen unserer Gusskunden die Abnahmeanforderungen chemischer Komponenten beinhalten, sind die Anforderungen der Gusskunden zu beachten. Die chemische Zusammensetzung ist gemäß der zwischen dem Yide-Gusslieferanten und dem Eisengusskäufer vereinbarten Häufigkeit und Menge zu prüfen.
Die chemische Zusammensetzung wird vom Gusseisenlieferanten bestimmt, wenn der Gusseisenkunde keine Anforderungen daran stellt, und die chemische Zusammensetzung wird nicht als Grundlage für die Gussabnahme verwendet. Die Auswahl der chemischen Komponenten muss jedoch sicherstellen, dass die Gusswerkstoffe die in dieser Norm festgelegten mechanischen Eigenschaften und metallografischen Anforderungen erfüllen.
5. Technische Anforderungen
Mechanische Eigenschaften
Ob die mechanischen Eigenschaften am separat gegossenen Probestück oder am Gusskörper gemessen werden und ob die Zugfestigkeit oder die Härte als Leistungsabnahmekennzahl verwendet wird, muss im Auftragsvertrag bzw. in den technischen Anforderungen des Käufers eindeutig festgelegt werden. Der Abnahmeindex der mechanischen Eigenschaften von Gussstücken ist im Auftragsvertrag eindeutig anzugeben.
Zu den mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Grauguss-Prüfstücken siehe Anhang A.
Die in dieser Norm festgelegten mechanischen Eigenschaften und das metallographische Gefüge sind die Hauptindikatoren für die Gussabnahme.
6. Zugfestigkeit
Zugfestigkeit des separat gegossenen Testcoupons
Diese Norm klassifiziert Grauguss in acht Sorten, basierend auf dem Mindestwert der Zugfestigkeit, gemessen an einer Standard-Zugprobe, die mit einem separat gegossenen Teststück mit 30 mm Durchmesser bearbeitet wurde. Der Mindestzugfestigkeitswert jeder Sorte sollte die Anforderungen von Tabelle 1 erfüllen.
Sorten und mechanische Eigenschaften von Grauguss
Tabelle 1
Grauguss-Sorte |
Wandstärke gießen
(Mm) |
Mindestzugfestigkeit Rm (Pflichtwert) |
Casting-Körpererwartungen
Zugfestigkeit Rm(min)
MPa |
Eingegossener Prüfstab |
Gegossener Teststab oder Testblock |
﹥ |
≦ |
MPa |
MPa |
MPa |
HT100 |
5 |
40 |
100 |
- |
- |
HT150 |
5 |
10 |
150 |
- |
155 |
10 |
20 |
- |
130 |
20 |
40 |
120 |
110 |
40 |
80 |
110 |
95 |
80 |
150 |
100 |
80 |
150 |
300 |
90 |
- |
HT200 |
5 |
10 |
200 |
- |
205 |
10 |
20 |
- |
180 |
20 |
40 |
170 |
155 |
40 |
80 |
150 |
130 |
80 |
150 |
140 |
115 |
150 |
300 |
130 |
- |
HT225 |
5 |
10 |
225 |
- |
230 |
10 |
20 |
- |
200 |
20 |
40 |
190 |
170 |
40 |
80 |
170 |
150 |
80 |
150 |
155 |
135 |
150 |
300 |
145 |
- |
HT250 |
5 |
10 |
250 |
- |
250 |
10 |
20 |
- |
225 |
20 |
40 |
210 |
195 |
40 |
80 |
190 |
170 |
80 |
150 |
170 |
155 |
150 |
300 |
160 |
- |
Zugfestigkeit des angebrachten Testcoupons (Stäbe)
Die Zugfestigkeit des beigefügten Probestücks (Stäbe) muss die Anforderungen von Tabelle 1 erfüllen.
Zugfestigkeit des Gusskörpers
Tabelle 1 gibt die Richtwerte der Zugfestigkeit der Grauguss-Gussteile bei unterschiedlichen Wandstärken wieder.
Probenahmeposition des Gießkörpers
Probenahmeposition, Probengröße und Zugfestigkeitswert des Gusskörpers können zwischen Lieferant und Käufer vereinbart werden. Wenn der Käufer es spezifiziert hat, sollte es den Zeichnungen und technischen Anforderungen des Käufers entsprechen.
Verlangt der Besteller eine Entnahme aus dem Gusskörper, ist aber die Entnahmestelle des Körpers nicht vorgegeben, kann der Lieferant die Entnahmestelle entsprechend dem Gussteilaufbau und der Kraftsituation bestimmen. Die Größe der Körperprobe ist in Tabelle 5 dargestellt.
Die Häufigkeit und Menge der Zugfestigkeitsprüfung des Gusskörpers ist zwischen Lieferant und Besteller abzustimmen.
Härtegrad und Gusshärte
Die Härtestufe von Grauguss wird in sechs Stufen eingeteilt, siehe Tabelle 2. Die Härte jeder Härtestufe bezieht sich auf den oberen Grenzhärtewert der Hauptwanddicke t > 40 mm und der Wanddicke ≤ 80 mm.
Tabelle 2 Grauguss-Härtegrad und Gusshärte
Härtegrad |
Hauptwandstärke/mm |
Gusshärte/HBW |
> |
≤ |
Min. |
max |
H155 |
5 |
10 |
- |
185 |
10 |
20 |
- |
170 |
20 |
40 |
- |
160 |
40 |
80 |
- |
155 |
H175 |
5 |
10 |
140 |
225 |
10 |
20 |
125 |
205 |
20 |
40 |
110 |
185 |
40 |
80 |
100 |
175 |
H195 |
4 |
5 |
190 |
275 |
5 |
10 |
170 |
260 |
10 |
20 |
150 |
230 |
20 |
40 |
125 |
210 |
40 |
80 |
120 |
195 |
H215 |
5 |
10 |
200 |
275 |
10 |
20 |
180 |
255 |
20 |
40 |
160 |
235 |
40 |
80 |
145 |
215 |
H235 |
10 |
20 |
200 |
275 |
20 |
40 |
180 |
255 |
40 |
80 |
165 |
235 |
H255 |
20 |
40 |
200 |
275 |
40 |
80 |
185 |
255 |
Anmerkung 1: Die Beziehung zwischen Härte und Zugfestigkeit ist in Anhang B dargestellt, und die Beziehung zwischen Härte und Wandstärke ist in Anhang C dargestellt.
Anmerkung 2: Die fettgedruckten Zahlen geben die maximalen und minimalen Härtewerte der Hauptwanddicke entsprechend dem Härtegrad an.
Anmerkung 3: An einer bestimmten Position des Gussstücks, auf die sich Lieferant und Käufer geeinigt haben, kann der Härteunterschied des Gussstücks innerhalb des Härtebereichs von 40 HBW kontrolliert werden. |
Verlangt der Besteller Härte als Abnahmekennzahl, so ist die Häufigkeit und Menge der Härteprüfung zwischen Lieferant und Besteller abzustimmen und eine der folgenden Abnahmeregeln zu wählen:
- Der Härtewert des Gusskörpers sollte den Anforderungen der Tabelle 2 entsprechen.
- b) Bei der Messung der Härte des Materials an der Probe, die mit dem separat gegossenen Teststück verarbeitet wurde, sollte es die Anforderungen der Tabelle erfüllen
Wenn der Käufer den Prüfort und den Härtewert des Gusskörpers eindeutig festgelegt hat, muss er den Zeichnungen und technischen Anforderungen des Käufers entsprechen.
Anmerkung 1: Die Klassifizierung der Härtegrade gilt für Gussstücke mit mechanischen Bearbeitungseigenschaften und Verschleißschutzeigenschaften.
Anmerkung 2: Gussstücke mit einer Hauptwanddicke t > 80 mm werden nicht nach Härte sortiert.
Metallographie
Das Prüfverfahren und die Prüfgegenstände der metallografischen Struktur von Graugussteilen müssen den Bestimmungen von GB/T 7216 entsprechen. Wenn der Käufer die Anzahl, Verteilung, Güteklasse und Stichprobenposition jedes Prüfgegenstands der metallografischen Struktur eindeutig festlegt, ist dies der Fall sind nach Zeichnung und technischen Vorgaben des Käufers auszuführen.
Geometrie und Abmessungen
Die Gussstückgeometrie und -abmessungen sollten den Zeichnungen oder technischen Anforderungen des Käufers entsprechen.
Maßtoleranz
Die Maßtoleranz von Gussteilen sollte den Zeichnungen oder technischen Anforderungen des Käufers entsprechen. Wenn keine besonderen Anforderungen bestehen, müssen sie gemäß den Bestimmungen von GB/T 6414 umgesetzt werden.
Bearbeitungszugabe
Die Bearbeitungszugabe von Gussteilen sollte den Zeichnungen oder technischen Anforderungen des Käufers entsprechen. Wenn keine besonderen Anforderungen bestehen, müssen sie gemäß den Bestimmungen von GB/T 6414 umgesetzt werden.
Gewichtsabweichung
Die Gewichtsabweichung von Gussteilen sollte den Zeichnungen oder technischen Anforderungen des Käufers entsprechen. Wenn keine besonderen Anforderungen bestehen, müssen sie gemäß den Bestimmungen von GB/T 11351 umgesetzt werden.
Oberflächenqualität
Die Oberflächenqualität des Gussstücks umfasst die Außenoberflächen- und Innenoberflächenqualität.
1. Die Oberflächenrauheit der Gussteile muss den Bestimmungen von GB/T 6060.1 oder den Zeichnungen und technischen Anforderungen des Käufers entsprechen.
2. Die Gussteile sollten gereinigt, die überschüssigen Teile entfernt und die Rückstände des Risers und des inneren Hohlraums, der Welle und des Sandbrennens entfernt werden. Die zulässigen Gießrückstände, Mäntel, Flugdornrückstände, die Sauberkeit der inneren Hohlräume usw. des Gussstücks müssen der Zeichnung des Käufers, den technischen Anforderungen oder der Auftragsvereinbarung zwischen Lieferant und Käufer entsprechen.
3. Sofern nicht anders angegeben, werden Gussstücke im Gusszustand geliefert.
Bei der Anlieferung von Gussteilen sind die Schutz-, Verpackungs-, Lager- und Transportvorschriften des Käufers einzuhalten.
Gussfehler
1. Es dürfen keine Mängel vorhanden sein, die die Leistung von Gussteilen beeinträchtigen, wie z. B. Risse, Kaltverschweißung, Lunker usw.
2. Oberflächenfehler innerhalb des Bereichs der Bearbeitungszugabe sind auf der Bearbeitungsfläche von Gussstücken zulässig.
3. Art, Umfang und Anzahl der zulässigen Fehler an der unbearbeiteten Oberfläche des Gussstücks und innerhalb des Gussstücks richten sich nach den Zeichnungen des Bestellers, den technischen Anforderungen oder der Auftragsvereinbarung zwischen Lieferer und Besteller.
4. Grundsätzlich darf die Bearbeitungsfläche von Gussteilen nicht geschweißt oder repariert werden, aber mit Zustimmung des Käufers können Mängel, die die strukturelle Leistung nicht beeinträchtigen, geschweißt und repariert werden, ohne die mechanische Bearbeitung zu beeinträchtigen.
Besondere Anforderungen
Wenn der Käufer Anforderungen an Magnetpulverprüfung, Ultraschallprüfung, Durchstrahlungsprüfung usw. hat, sind diese zwischen dem Lieferanten und dem Käufer zu vereinbaren.
Probenahmeanforderungen
Allgemein
Wenn eine Wärmebehandlung verwendet wird, um die Eigenschaften des Materials zu ändern, sollte die Probe auf die gleiche Weise wärmebehandelt werden wie das Gussstück, das sie darstellt.
Zugprobe
Separat gegossener Testcoupon
Der separat gegossene Testcoupon, der zur Bestimmung der Materialleistungsklasse verwendet wird, sollte mit den Gussteilen, die er darstellt, neutral in eine Sandform mit ähnlichen Kühlbedingungen oder Wärmeleitfähigkeit gegossen werden (siehe Tabelle 1 für die Form). Mehr als drei gleiche Formen müssen gleichzeitig gegossen werden. Die Mindestsanddicke zwischen den Prüfstücken darf nicht weniger als 50 mm betragen. Die Länge des Testcoupons richtet sich nach der Länge der Probe und der Spannvorrichtung, wie in Tabelle 1 dargestellt.
die Einheit ist mm
Chart 1 Separat gegossene Testcouponform
Die Länge des Probestücks hängt vom Probekörper Typ A oder Typ B (siehe 9.2) und der Länge des Einspannabschnitts ab.
Die anderen Abmessungen des Testcoupons sollten die Anforderungen von Tabelle 1 erfüllen.
Die Abmessungen der mit separat gegossenen Testcoupons verarbeiteten Proben siehe Tabelle 4.
Hat der Käufer besondere Anforderungen an die Größe des separat gegossenen Probestücks und des bearbeiteten Musters, sind die technischen Anforderungen des Käufers zu beachten.
Der Testabschnitt muss mit der gleichen Charge geschmolzenen Eisens gegossen werden, die die Gussstücke gießt, und der Testabschnitt sollte später beim Gießen dieser Charge geschmolzenen Eisens gegossen werden.
Die Bemusterungshäufigkeit von separat gegossenen Probestücken muss den Bestimmungen 10.3 entsprechen.
Die Temperatur, bei der der Testcoupon ausgepackt wird, sollte 500℃ nicht überschreiten. Wenn das Gussstück eine Wärmebehandlung erfordert, sollte das Teststück im selben Ofen wie das repräsentative Gussstück behandelt werden; Wenn das Gussteil einer Spannungsarmglüh-Alterungsbehandlung unterzogen wird, darf der Testabschnitt nicht verarbeitet werden.
Hinweis: Nach Rücksprache zwischen Lieferant und Käufer können die separat gegossenen Testcoupons beim Auspacken der Gussteile über 500 ℃ auch über 500 ℃ ausgepackt werden.
Beiliegender Testcoupon (Bar)
Ab einer Wanddicke des Gussstückes von über 20 mm und einem Gewicht von über 2000 kg kann die Zugfestigkeit auch mit einem zusätzlichen Gussprobestück (siehe Tabelle 2) oder einem zusätzlichen Gussprobestab (siehe Tabelle 3) ähnlich der Abkühlung geprüft werden Bedingungen des Gießens. Das Messergebnis liegt näher an der Leistung des Gussmaterials als an dem separat gegossenen Testcoupon, und der gemessene Wert sollte die Anforderungen von Tabelle 1 erfüllen.
Die Abkühlbedingungen der beigefügten Testcoupons (Stäbe) sollten denen der repräsentativen Gussstücke ähnlich sein. Die Art der angebrachten Probestücke (Stäbe) und der Ort des angebrachten Gussstücks sollten zwischen Lieferant und Käufer vereinbart werden. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den beiden Parteien, sollte diese einem repräsentativen Teil des Castings beigefügt werden. Die Länge der beigefügten Prüfstreifen (Stäbe) richtet sich nach der Länge der Probe und der Spannvorrichtung. Die Zahlen in Klammern in der Tabelle gelten für Prüfstücke mit einem Durchmesser von 50 mm und Stangen mit einem Radius von 25 mm.
Wenn das Gussteil einer Wärmebehandlung bedarf, sollten die beigefügten Testcoupons (Stäbe) geschnitten werden, nachdem das Gussteil wärmebehandelt wurde.
Die Länge des Prüfstücks und des Prüfstabs (siehe Diagramm 2 und Diagramm 3) hängt von der Länge des Prüflings und der Länge des Einspannendes ab.
Hinweis: Der beigefügte D30-mm-Gusstestcoupon und die R15-mm-Stange sind für Gussteile mit einer Wandstärke von weniger als 80 mm geeignet. Und der angebrachte D50-mm-Gusstestcoupon und die R25-mm-Stange sind für Gussteile mit einer Wandstärke von über 80 mm geeignet.
Testgusskörper
Die Entnahmeposition der Gusskörperprobe ist zwischen den Parteien abzustimmen.
Die Verarbeitungsmaße des Probegusskörpers siehe Tabelle 5.
Die Einheit ist mm
Diagramm 2 beigefügter Testcoupon Diagramm 3 beigefügter Teststab
Härteprüfblock
Wenn der Käufer die Härte als Akzeptanzindex nimmt, sollte die Härte die Anforderungen von 7.1.2 erfüllen.
Die Härte kann an einem separat gegossenen Prüfstück geprüft werden. Siehe Tabelle 3 für Härtewerte.
Tabelle 3 Zugfestigkeits- und Härtewerte â € <â € <des separat gegossenen Testcoupons
Klasse |
Mindestzugfestigkeit
Rm (min)
MPa |
Brinellhärte
H.B.W. |
Klasse |
Mindestzugfestigkeit
Rm (min)
MPa |
Brinellhärte
H.B.W. |
HT100 |
100 |
<170 |
HT250 |
250 |
180 ~ 250 |
HT150 |
150 |
125 ~ 205 |
HT275 |
275 |
190 ~ 260 |
HT200 |
200 |
150 ~ 230 |
HT300 |
300 |
200 ~ 275 |
HT225 |
225 |
170 ~ 240 |
HT350 |
350 |
220 ~ 290 |
Die Härte kann auch an einer zwischen Lieferant und Käufer vereinbarten Stelle am Gussstück oder an dem in Tabelle 4 dargestellten Härteprüfkörper geprüft werden Castings mit einer Wandstärke von mindestens 20 mm. Der Prüfblock wird aus dem Gussstück geschnitten.
Wenn das Gussteil einer Wärmebehandlung bedarf, sollte der Testblock nach der Gussteil-Wärmebehandlung geschnitten werden.
Die Einheit ist mm
Gussoberfläche
Chart 4 Härteblock nach Brinell
Testmethoden
Anforderungen an den Zugversuch
Der Zugversuch ist nach GB/T 228 durchzuführen.
Prüfung von Zugproben
Es gibt zwei Arten von Zugproben: Typ A und Typ B. Beide Enden der Probe können in Faden- oder Zylinderform verarbeitet werden, um den Anforderungen der Spannvorrichtung gerecht zu werden. Siehe Diagramm 5 und Diagramm 6 für seinen Typ und Tabelle 4 für seine Abmessungen. Nach Vereinbarung zwischen Lieferant und Käufer dürfen auch Zugproben mit anderen in Tabelle 5 aufgeführten Spezifikationen verwendet werden.
Diagramm 5 Typ-A-Probe
Diagramm 6 Probe vom Typ B
Hinweis: Bei gleichem Material kann das Testergebnis der Probe vom Typ A etwas höher sein als das von Typ B.
Die minimale Messgenauigkeit der Parallelstrecke
Durchmesser der Zugprobe beträgt 0.05 mm.
Tabelle 4 Probengröße, verarbeitet durch separat gegossenen Testcoupon
die Einheit ist mm
Artikel |
Abmessungen |
Toleranz |
Mindestlänge des parallelen Abschnitts |
60 |
|
Probendurchmesser |
20 |
± 0.25 |
Bogenradius |
25 |
+5
0 |
Spannende |
Zylinderförmig |
Mindestdurchmesser |
25 |
|
Minimale Länge |
65 |
|
Fadenförmig |
Gewindedurchmesser und Steigung |
M30X3.5 |
|
Minimale Länge |
30 |
|
Tabelle 5 Abmessungen von Gusskörperproben
die Einheit ist mm
Probendurchmesser |
Mindestlänge des parallelen Abschnitts |
Bogenradius |
Zylinderförmiges Spannende |
Gewindeförmiges Klemmende |
Mindestdurchmesser |
Minimale Länge |
Gewindedurchmesser und Steigung |
Minimale Länge |
6 0.1 ± |
13 |
>1.5d |
10 |
30 |
M10X1.5 |
15 |
8 0.1 ± |
25 |
1.5do |
12 |
30 |
M12X1.75 |
15 |
10 0.1 ± |
30 |
≥1.5d。 |
16 |
40 |
M16X2.0 |
20 |
12.5 0.1 ± |
40 |
≥1.5d。 |
18 |
48 |
M20X2.5 |
24 |
16 0.1 ± |
50 |
≥1.5d。 |
24 |
55 |
M24X3.0 |
26 |
20 0.1 ± |
60 |
25 |
25 |
65 |
M28X3.5 |
30 |
25 0.1 ± |
75 |
≥1.5d。 |
32 |
70 |
M36X4.0 |
35 |
32 0.1 ± |
90 |
>1.5d。 |
42 |
80 |
M45X4.5 |
50 |
Anmerkung 1: Die Probenahme erfolgt an der Stelle, an der die Beanspruchung des Gussstücks am größten ist, oder am wichtigsten Arbeitsteil des Gussstücks, oder an der die größte Probengröße erhalten werden kann.
Hinweis 2: Bei der Verarbeitung von Proben sollten große Proben ausgewählt werden. |
9.3 Härteprüfung
Das Bestimmungsverfahren der Härte von Grauguss muss gemäß den Bestimmungen von GB/T 231..1~231.3 durchgeführt werden.
Bei der Prüfung der Härte sollte diese 1.5 mm unterhalb der Gussoberfläche geprüft werden.
9.4 Wärmebehandlung
Bei besonderen Anforderungen an die Wärmebehandlung von Gussstücken sind diese zwischen Lieferant und Käufer zu vereinbaren.
9.5 Chemische Analyse
Die chemische Spektralanalyse muss gemäß den Bestimmungen von GB/T '4336 durchgeführt werden.
Die herkömmliche Methode zur Analyse der chemischen Zusammensetzung von Gussteilen muss gemäß den Bestimmungen von GB/T 223.60 durchgeführt werden.
9.6 Metallografische Untersuchung
Die metallografische Untersuchung von Gussstücken ist gemäß den Bestimmungen von GB/T '7216 durchzuführen. Der Probenahmeort und die Prüfhäufigkeit des metallurgischen Gefüges des Gussstücks sind zwischen Lieferant und Käufer zu vereinbaren
Die Prüfung des metallographischen Gefüges der Sonderteile sollte an einer Stelle 1.5 mm unterhalb der Gussstückoberfläche beprobt und geprüft werden.
9.7 Oberflächenrauheit
Die Prüfung der Gussoberflächenrauheit von Gussteilen muss gemäß den Bestimmungen von GB/T 6060.1 durchgeführt werden.
9.8 Zerstörungsfreie Prüfung
Die zerstörungsfreie Prüfung von Gussstücken ist nach den Bestimmungen von 79 durchzuführen.
9.8.1 Die Magnetpulverprüfung muss gemäß den Bestimmungen von GB/T '9444 durchgeführt werden.
9.8.2 Die Ultraschallprüfung muss gemäß den Bestimmungen von GB/T7233.1 durchgeführt werden.
9.8.3 Die Durchstrahlungsprüfung muss gemäß den Bestimmungen von GB/T 5677 durchgeführt werden.
9.9 Gussmaß
Geometrie und Abmessungen des Gussstücks sind nach den Anforderungen von 7.3 zu prüfen.
Proben, Probeproduktionsgussteile müssen einen vollständigen Inspektionsbericht vorlegen, und der Umfang der Inspektion wird zwischen dem Lieferanten und dem Käufer vereinbart. Bei massenproduzierten Gussteilen sollte der Testbericht für die Schlüsselgröße (oder wichtige Größe) in Chargen eingereicht werden. Häufigkeit und Umfang der Prüfung sind zwischen Lieferant und Käufer abzustimmen.
9.10 Maßtoleranz
Die Maßhaltigkeit von Gussstücken ist nach den Anforderungen von 7.4 zu prüfen
9.11 Gewichtsabweichung
Die Gewichtsabweichung von Gussstücken ist gemäß den Anforderungen von 7.6 zu beproben.
9.12 Oberflächenqualität
Die Oberflächenbeschaffenheit von Gussstücken ist nach den Anforderungen von 7.7 zu prüfen.
9.13 Mängel
- a) Die Oberflächenfehler von Gussstücken können durch Sichtprüfung oder Magnetpulverprüfung geprüft werden, wobei auch maßliche Hilfsmessverfahren verwendet werden können.
- b) Defekte im inneren Hohlraum und an der inneren Oberfläche von Gussstücken können endoskopisch überprüft werden.
- c) Innere Fehler von Gussstücken können durch Röntgen, Ultraschall und andere Methoden geprüft werden.
Die Aussehensfehler von Gussstücken sollten Stück für Stück visuell kontrolliert werden, aber für die Kontrolle der inneren Fehler von Gussstücken mit komplexen geometrischen Formen und Formen von inneren Hohlräumen können stichprobenartige Kontrollen gemäß der zwischen ihnen vereinbarten Kontrollhäufigkeit, -menge und -methode durchgeführt werden der Lieferant und der Käufer.
9.14 Optionale Testmethoden
Nach Vereinbarung zwischen Lieferant und Käufer können auch gleichwertige Methoden zur Messung der Zugfestigkeit, der Brinellhärte und des metallographischen Gefüges verwendet werden. Zum Beispiel die Messung der Druckfestigkeit anstelle der Messung der Zugfestigkeit, siehe Anhang D.