CMM für Eisengussteile

Prüfregeln für Grauguß

Prüfregeln für Grauguß

Einsichtsrechte

1. Die Qualitätsabteilung des Lieferanten hat das Recht, die Gussstücke zu prüfen und abzunehmen.
2. Der Käufer kann bei Bedarf eine erneute Prüfung der Gussstücke verlangen.
3. Der Lieferant ist für die Echtheit der Prüfergebnisse verantwortlich; und legt die Produktionsunterlagen auf Verlangen des Käufers vor.

 

Inspektionsort

1. Vorbehaltlich der Vereinbarung zwischen Lieferer und Besteller führt der Lieferer grundsätzlich eine Endkontrolle durch.
2. Bestreiten Sie als Lieferant und Käufer die Qualität der Gussstücke, kann die Prüfung durch Dritte erfolgen. Und der Dritte sollte über eine Laborqualifikation verfügen.

 

Aufteilung der Bemusterungsladung

Der Lieferant muss die Gussteile chargenweise auf chemische Zusammensetzung, mechanische Eigenschaften und Metallographie prüfen. Die Ladung ist wie folgt aufgeteilt:

1. Gussstücke, die mit derselben Eisenschmelze aus demselben Ofen gegossen wurden, bilden eine Probenahmeladung.
2. Gussstücke, die aus derselben Pfanne mit flüssigem Eisen gegossen wurden, bilden eine Probenahmeladung.
3. Das maximale Gewicht jeder Probenahmecharge beträgt 2000 kg Gussstücke nach der Reinigung. Die Bemusterungsgebühr kann sich nach Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Käufer ändern.
4. Wenn das Gewicht eines Gussstücks mehr als 2000 kg beträgt, wird es zu einer einzigen Bemusterungsgebühr.
5. Wenn sich innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls die Ofenbeschickung, die Prozessbedingungen oder die chemische Zusammensetzung ändern, gelten alle Gussstücke, die während dieses Zeitraums mit flüssigem Eisen gegossen wurden, egal wie kurz das Zeitintervall ist, als Probenahmegebühr.
6. Beim ständigen Schmelzen einer großen Menge geschmolzenen Eisens darf das Höchstgewicht jeder Probenahmecharge das Gewicht der innerhalb von 2 Stunden gegossenen Gussstücke nicht überschreiten.

Zusätzlich zu den Bestimmungen von 10.3.2, wenn eine Sorte von geschmolzenem Eisen eine große Schmelzmenge aufweist und eine systemgesteuerte Schmelztechnologie und eine strenge Überwachung des Produktionsprozesses anwendet und eine bestimmte Form der Prozesskontrolle auf Ballen-(Ofen-)Basis, wie Kühltests, chemisch Analyse, thermische Analyse usw., nach Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Käufer können auch mehrere Gussstückchargen eine Bemusterungscharge darstellen.

Testzeiten

Mindestens einmal von jedem Mustertest.

Auswertung der Testergebnisse

1. Bei der Prüfung der Zugfestigkeit zuerst Eine Zugprobe verwenden, um zu prüfen, ob diese den Anforderungen entspricht, die Gussstückcharge im Material qualifiziert ist; Wenn nicht, können Sie zwei weitere Proben aus derselben Ladung zur erneuten Prüfung entnehmen.
2. Falls die Ergebnisse der Nachprüfung alle Anforderungen erfüllen, ist das Material dieser Gussteilcharge noch qualifiziert. Wenn eines der Nachprüfungsergebnisse immer noch fehlschlägt, wurde diese Gussstückgebühr vorläufig als nicht qualifiziert aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt sollte ein Gussteil aus der Charge genommen werden. Und das Gusskörpermuster sollte an der von Lieferant und Käufer vereinbarten Stelle für die Zugfestigkeitsprüfung ausgeschnitten werden. Entspricht das Prüfergebnis den Anforderungen, kann dennoch davon ausgegangen Werden, dass die Gusswerkstoffcharge qualifiziert IST; Entspricht dem Ergebnis der Karosseriemusterprüfung nicht den Anforderungen, kann endgültig festgestellt werden, dass die Gusswerkstoffcharge nicht qualifiziert ist.

Wirksamkeit des Tests

Entspricht das Testergebnis aus einem der folgenden Gründe nicht den Anforderungen, ist der Test ungültig.

1. Unsachgemäße Installation des Prüflings auf der Prüfmaschine oder unsachgemäße Bedienung der Prüfmaschine.
2. Die Oberfläche der Probe weist Gussfehler oder unsachgemäße Schnitte auf (wie Probengröße, Übergangsverrundung, Rauheit entspricht nicht den Anforderungen usw.)
3. Die Sonde bricht außerhalb des Parallelabschnitts.
4. Es gibt Gussfehler am Bruch nach dem Schneiden der Probe

Zu diesem Zeitpunkt sollte der Lieferant die Prüfung gemäß 10.5.1 und 10.5.2 wiederholen und die Daten des fehlerhaften Musters durch die erhaltenen Ergebnisse ersetzen.

Testdaten speichern

Der Lieferant prüft gemäß dieser Norm und ist für die Richtigkeit und Authentizität durchgeführt aller Testergebnisse verantwortlich. Der Lieferant muss seine eigenen oder andere erworbene Geräte verwenden, um alle vollständigen Test- und Inspektionsaufzeichnungen zur weiteren Überprüfung aufzubewahren.

Probenlagerung

Wenn der Käufer keine besonderen Anforderungen hat, sollte der Lieferant dieselbe Gebühr von Zugproben und ungeprüften Proben länger als drei Monate ab dem Datum des Ausfüllens des Prüfberichts lagern.

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